Rechtsprechung
   EuGH, 05.10.1999 - C-84/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3833
EuGH, 05.10.1999 - C-84/96 (https://dejure.org/1999,3833)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1999 - C-84/96 (https://dejure.org/1999,3833)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1999 - C-84/96 (https://dejure.org/1999,3833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Automatische Freigabe

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande / Kommission

    Verordnungen Nr. 1787/84 des Rates, Artikel 32, und Nr. 4254/88 des Rates, Artikel 12
    1 Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Verwaltung und Kontrolle - Übergangsbestimmungen - Fristen für Anträge auf Zahlung der gewährten Beträge - Nichteinhaltung - Sanktionen - Automatische Freigabe der nicht ...

  • EU-Kommission

    Niederlande / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Abschluss der vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanzierten Infrastrukturprojekte EFRE Nrn. 80.07.03.002 (Veendam-Musselkanaal) und 84.07.03.004 (Weg Veendam); Aufgaben und Effizienz der Strukturfonds und Koordinierung ihrer Interventionen untereinander ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 Art. 15; ; Verordnung (EWG) Nr. 2081/93; ; Verordnung (EWG) Nr. 4254/88 Art. 12; ; Verordnung (EWG) Nr. 2083/93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Verwaltung und Kontrolle - Übergangsbestimmungen - Fristen für Anträge auf Zahlung der gewährten Beträge - Nichteinhaltung - Sanktionen - Automatische Freigabe der nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 45 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Verhältnis von EMRK und deutscher Rechtsordnung vor und nach dem Beitritt der EU zur EMRK

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung zweier Entscheidungen vom 16. Februar 1996 in Form von Schreiben der GD XVI und einer Belastungsanzeige vom 15. Januar 1995 betreffend den Jahresabschluß der Vorhaben, deren Mitfinanzierung durch den EFRE vor 1989 genehmigt wurde - Wirkungen der durch ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1999, I-6547
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.06.1990 - C-118/89

    Lingenfelser / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-84/96
    Im übrigen müsse die Sanktion nach ständiger Rechtsprechung zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet sein und dürfe nicht über das hinausgehen, was für die Erreichung dieses Zweckes angemessen und erforderlich sei (vgl. insbesondere Urteil vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-118/89, Lingenfelser, Slg. 1990, I-2637).
  • EuGH, 26.05.1982 - 44/81

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-84/96
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich, daß der Grundsatz der Rechtssicherheit u. a. verlangt, daß eine Bestimmung, mit der eine Ausschlußfrist festgesetzt wird, ganz besonders dann, wenn sie für einen Mitgliedstaat zum Verlust einer Finanzbeihilfe führen kann, die bewilligt worden ist und auf deren Grundlage der Staat bereits beträchtliche Mittel ausgegeben hat, klar und präzise gefaßt ist, damit die Mitgliedstaaten in voller Kenntnis der Sachlage beurteilen können, welche Bedeutung die Einhaltung dieser Frist für sie hat (Urteil vom 26. Mai 1982 in der Rechtssache 44/81, Deutschland/Kommission, Slg. 1982, 1855, Randnr. 16).
  • EuGH, 21.06.1979 - 240/78

    Atalanta

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-84/96
    Der Gerichtshof habe entschieden, daß die Verletzung einer Nebenpflicht für sich allein nicht zum Verlust des Beihilfeanspruchs führen könne, wenn die Hauptpflichten vollständig erfüllt seien (Urteil vom 21. Juni 1979 in der Rechtssache 240/78, Atalanta Amsterdam, Slg. 1979, 2137).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2005 - C-46/03

    Vereinigtes Königreich / Kommission - Europäischer Fonds für regionale

    16 - Es sei hier daran erinnert, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-84/96 (Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-6547, Randnr. 57) den Begriff des abschließenden Zahlungsantrags - allerdings im Zusammenhang mit einer anderen Rechtsgrundlage - bereits ausgelegt hat und insoweit festgestellt hat, dass - unabhängig von der Frage nach einer allfälligen Bestätigung der betreffenden Angaben - "die abschließenden Zahlungsanträge der Mitgliedstaaten zumindest die Informationen enthalten müssen, die der Kommmission den endgültigen Abschluss der entsprechenden Projekte und die Zahlung der geforderten Beträge ermöglichen".

    22 - Zum Fehlen eines Ermessens im Hinblick auf automatische Mittelfreigaben, siehe auch schon das Urteil in der Rechtssache C-84/96 (zitiert in Fußnote 16).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-414/08

    Sviluppo Italia Basilicata / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    43 - Urteil vom 5. Oktober 1999 (C-84/96, Slg. 1999, I-6547).
  • EuGH, 01.12.2005 - C-46/03

    Vereinigtes Königreich / Kommission - Strukturfonds - Mittelfreigabe -

    30 Hierzu ist festzustellen, dass die von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden abschließenden Zahlungsanträge im Sinne von Artikel 52 Absatz 5 der Verordnung Nr. 1260/1999 zumindest die Informationen enthalten müssen, die der Kommission den endgültigen Abschluss der entsprechenden Projekte und die Zahlung der geforderten Beträge ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-84/96, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-6547, Randnr. 57).
  • EuG, 19.07.2016 - T-770/14

    Italien / Kommission

    Le dégagement d'office constitue, en effet, la conséquence automatique et inéluctable du non-respect, par l'État membre, de ces délais (voir, en ce sens, arrêt du 5 octobre 1999, Pays-Bas/Commission, C-84/96, EU:C:1999:478, point 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht